Neue steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht zum 1. Januar 2020wurde der Weg für steuerliche Erleichterungen für Hausbesitzer im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen freigemacht. Wir haben die wichtigsten bislang bekannten Punkte zusammengestellt..........(LINK)
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